Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9774
VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344 (https://dejure.org/2020,9774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.04.2020 - 6 C 20.344 (https://dejure.org/2020,9774)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. April 2020 - 6 C 20.344 (https://dejure.org/2020,9774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Corona-Pandemie; einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; Sportstätten; Folgenabwägung; Golf- und Tennisanlage; Betriebsuntersagung; Normenkontrollantrag; einstweiliger Rechtsschutz; Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; keine vorläufige Außervollzugsetzung

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NRW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12).

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris; BayVerfGH , E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Weil jedoch die angegriffene Bestimmung der 2. BayIfSMV in erheblichen Maß in das Grundrecht der Betreiber der Freizeiteinrichtungen aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift, auf das der Antragsteller selbst sich als Nutzer der Sporteinrichtungen nicht mit Erfolg berufen kann und die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit und die ihrer Ermächtigungsgrundlage (vgl. zum Eingriff in die Berufsfreiheit durch allgemeine Betriebsschließungen kritisch VGH BW B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - bisher nicht veröffentlicht) angesichts der Komplexität des Gegenstands nur nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen kann, sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit als offen anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris; BayVerfGH , E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris; BayVerfGH , E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Weiter hat sich der Senat mit Beschluss vom 30. März 2020 (20 CS 20.611 - juris) zur Rechtmäßigkeit von Geschäftsschließungen anlässlich der Corona-Pandemie auf Grundlage der Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 16. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 143) im Hinblick auf das Vorliegen einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage geäußert.
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Bei einer Abwägung zeitlich eng befristeter (und vom Verordnungsgeber fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit zu evaluierender) Eingriffe in die Grundrechte der Normadressaten u.a. auf persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG ) und die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG ) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvQ 28/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200410_1bvq00 2820. html; B.v. 9.4.2020 - 1 BvQ 29/20 - http://www.bverfg.de/e/qk20200409_1 bvq002920.html; B.v. 7.4.2020 - 1 BvR 755/20 - juris; BayVerfGH , E.v. 26.3.2020, Vf. 6-VII-20, juris Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Weil jedoch die angegriffene Bestimmung der 2. BayIfSMV in erheblichen Maß in das Grundrecht der Betreiber der Freizeiteinrichtungen aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift, auf das der Antragsteller selbst sich als Nutzer der Sporteinrichtungen nicht mit Erfolg berufen kann und die Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit und die ihrer Ermächtigungsgrundlage (vgl. zum Eingriff in die Berufsfreiheit durch allgemeine Betriebsschließungen kritisch VGH BW B.v. 9.4.2020 - 1 S 925/20 - bisher nicht veröffentlicht) angesichts der Komplexität des Gegenstands nur nach eingehender Prüfung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen kann, sind die Erfolgsaussichten in der Hauptsache derzeit als offen anzusehen (vgl. BVerfG, B.v. 10.4.2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2019 - 4 B 480/19

    Rechtsprechung zum neuen Ladenöffnungsgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, B.v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 - juris Rn. 12; zustimmend OVG NRW, B.v. 25.4.2019 - 4 B 480/19.NE - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.704

    Eilantrag gegen Verbot des Gottesdienstbesuchs abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.04.2020 - 6 C 20.344
    Der Senat hat sich bereits in mehreren Eilentscheidungen (BayVGH, B.v. 30.3.2020 - 20 NE 20.63 - juris; B.v. 9.4.2020 - 20 NE 20.663 - BeckRS 2020, 5446; 20 NE 20.688 - BeckRS 2020, 5449; 20 NE 20.704 - BeckRS 2020, 5450) mit der Außervollzugsetzung von Teilregelungen der 1. BayIfSMV auseinandergesetzt.
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.663

    Bayerische Corona Verordnung: Kein Erfolg eines dagegen gerichteten Eilantrages

  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688

    Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen Bayerische Corona-Verordnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht